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Öl- und Gasheizung trotz GEG behalten: Meldung vom 01. März 2024

Sie möchten weiterhin mit Öl oder Gas heizen? Welche Systeme zukunftssicher sind. Das Aus für Öl- und Gasheizungen scheint mit der Einführung des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besiegelt zu sein. Darum haben vor dem Jahreswechsel viele Gas- und Ölheizungsbesitzer ihre alte Anlage noch schnell gegen eine neue getauscht, in der Hoffnung, bis 2045 ihre gewohnte und lieb gewonnene Heizmethode nutzen zu können. Es gibt jedoch Maßnahmen, mit denen Sie eine Gas- oder Ölheizung noch weit darüber hinaus nutzen können. Diese wurden in einer Studie veröffentlicht, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Das Ergebnis: Neben der Wärmepumpe und Pelletheizung kommen 14 weitere Systeme infrage, die mit "erneuerbarer Energie gemäß der 65-Prozent-Regel" heizen und installiert werden dürfen. Diese Heizungen dürfen seit dem 1. Januar 2024 in Bestandsgebäuden installiert werden: Gasheizung: Gasheizung vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 65 Prozent Biogas (Biomethan)/biogenes Flüssiggas (BioLPG oder biogenes Liquified Petroleum Gas)/Wasserstoff oder Power-to-Gas (P2G/PtG) betrieben. Bei PtG wird mittels Wasserelektrolyse ein Brenngas elektrisch hergestellt. Gaskessel mit Solarthermie beziehungsweise mit solarer Trinkwassererwärmung – vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 55 Prozent Biomethan oder PtG betrieben. Gaskessel mit Solaranlage vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 45 Prozent Biomethan oder PtG betrieben. Gasheizung mit Wärmepumpe vorausgesetzt, die Wärmepumpe ist die Hauptheizung und die Gasheizung springt nur zum Überbrücken der Spitzen ein, also an besonders kalten Tagen oder bei einem erhöhten Warmwasserbedarf. Gasheizung mit Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 40 Prozent Biomethan oder PtG betrieben. Gasheizung plus wasserführender Pelletofen "H2-Ready"-Gasheizung Ist Biogas zukunftssicher? Biogas wird durch die Zersetzung von natürlichen Materialien wie Bioabfällen, Pflanzenresten und Gülle gewonnen. Das so entstehende Gas besteht aus etwa 50 bis 65 Prozent Methan, aber auch aus Stickstoff, Kohlendioxid, Sauerstoff und Schwefelwasserstoff. Das Biogas aus der Biogasanlage wird erst gewaschen, also von den übrigen Bestandteilen befreit, damit es als nahezu reines Biomethan zum Heizen verwendet werden kann. Experten kritisieren jedoch, dass Biogas keine adäquate Alternative zu Erdgas ist, unter anderem, da für die Herstellung immer häufiger auch Mais und nicht nur Abfälle genutzt werden.
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Ortschaftsverwaltung Aixheim - Öffnungszeiten ab 01. März 2024 Meldung vom 29. Februar 2024


Montag             8.30 Uhr – 11.00 Uhr
Dienstag            geschlossen
Mittwoch        14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag     8.30 Uhr – 11:00 Uhr
Freitag               geschlossen
 
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
 
Sprechstunde von Ortsvorsteher Albert Gruler
Mittwoch: 17.30 Uhr – 19.00 Uhr und nach Vereinbarung
 
Ortschaftsverwaltung Aixheim, Aixheimer Hauptstraße 10
Telefon: 07424/1519 Fax: 07424/1629
E-Mail: ortschaftsverwaltung@aldingen.de
Web:  www.aldingen.de

Intelligente Stromzähler (Smart Meter): Für wen Smart Meter jetzt Pflicht sind Meldung vom 28. Februar 2024

Intelligente Stromzähler soll beim Stromsparen helfen – und Pflicht werden. Nicht erst ab 2032, sondern teilweise schon ab jetzt. Bundesweit werden analoge Stromzähler durch intelligente ersetzt. Die sogenannten Smart Meter sollen bis 2032 in allen Haushalten vorhanden sein. Es gibt jedoch Verbraucher, bei denen sie noch früher eingebaut werden müssen. Was ist ein Smart Meter? Ein Smart Meter ist eine digitale Messeinrichtung, die den Stromverbrauch ermittelt und die Daten an den Netzbetreiber sendet. Manuelles Ablesen wird damit unnötig. Für wen ist ein Smart Meter 2025 Pflicht? Ab 2025 sind alle Messstellenbetreiber bundesweit dazu verpflichtet, Stromzähler auszutauschen. Allerdings nur bei den Haushalten, deren Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden (kWh) liegt. Das ist beispielsweise bei einem Mehrpersonenhaushalt der Fall. Aber auch bei nur zwei Haushaltsmitgliedern, die einen hohen Energiebedarf haben und ihr Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer aufbereiten, kann der Durchschnittsverbrauch 6.000 kWh im Jahr überschreiten. Das ist jedoch selten. Darüber hinaus muss für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 7 kWh ebenfalls ein Smart Meter eingebaut werden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine neue oder eine Bestandsanlage handele, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Einbaupflicht sollten auch Besitzer von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Ladestationen/Wallboxen für E-Autos beachten. "Dies gilt aber nur dann, wenn eine Fernsteuerung der Verbrauchseinrichtung mit dem Netzbetreiber vereinbart worden ist", ergänzen die Verbraucherschützer. Ab 2028 müssen die Messstellenbetreiber dann bei sämtlichen Verbrauchern ein Smart Meter einbauen. Spätestens bis 2032.
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Nachhaltig Leben, möglicher Rückkopplungseffekt:Was Sie beim Energiesparen falsch machen könnten…. Meldung vom 28. Februar 2024


Sie haben in Energiesparmaßnahmen investiert, aber die Kosten sinken nicht? Womöglich steigen sie sogar? Vielleicht steckt der Rückkopplungseffekt dahinter.

Die neue LED-Lampe brennen lassen, obwohl Sie das Zimmer verlassen? Die Heizung ein Grad höher drehen, weil die Heizungsanlage neu und effizient ist? Dann gilt: Vorsicht vor dem Rückkopplungseffekt.

Bei diesem Phänomen lassen einzelne Energiesparmaßnahmen den gesamten Energieverbrauch eines Haushaltes ansteigen. Was paradox klingt, hat jedoch einen simplen Grund: Das eigene Verhalten verändert sich durch die erreichte Kostenersparnis. Der Rückkopplungseffekt ist, der Anteil des theoretischen Einsparpotenzials einer Effizienzmaßnahme, der durch das eigene Verhalten nicht eingespart wird.

Im eigenen Zuhause könnte der unerwartet hohe Verbrauch also daran liegen, dass Sie sich kaum noch Gedanken um Ihren Energieverbrauch machen, seitdem Ihre vier Wände energetisch saniert wurden – oder seitdem Sie die modernste Stromspartechnik verbaut haben.

Direkter und indirekter Rückkopplungseffekt

Wird beispielsweise nach einem Heizungstausch die Raumtemperatur von vorher durchschnittlich 20 Grad Celsius auf 22 Grad erhöht, kann die Kosteneinsparung der neuen, effizienten Heizung durch die erhöhte Raumtemperatur und einen gestiegenen Verbrauch zum Teil wieder aufgezehrt werden. Dies wäre ein Beispiel für einen direkten Rückkopplungseffekt.
Vom indirekten Rückkopplungseffekt ist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge die Rede, wenn die gesparten Heizkosten in andere Geräte investiert werden. Also beispielsweise in einen Zweitfernseher, den man sich neu angeschafft hat. Die Effizienz an der einen Stelle führt in dem Fall zum Konsum in einem anderen Bereich, der ebenfalls Energie verbraucht.


Was tun gegen den Rückkopplungseffekt?

Zunächst einmal das eigene Verhalten unter die Lupe nehmen. Denn mit neuen Technologien kann vor allem dann zielführend Energie gespart werden, wenn man sie mindestens genauso sparsam einsetzt wie die alte Technologie.
Einige Tipps:

• Die Einstellungen der Heizungsanlage ans Gebäude anpassen, um Energie zu sparen. Denn oft würden diese den Verbraucherschützern zufolge lange oder gar nicht verändert. Im Extremfall befindet sich   die Steuerung sogar noch in der Werkseinstellung. Prüfen kann man außerdem, ob man die Temperatur generell oder in einzelnen, weniger genutzten Räumen reduzieren kann. Als optimale Innentemperatur gelten demnach 20 Grad Celsius.

• Ein unnötiges Abkühlen und Aufheizen der Räume vermeiden: Türen und Fenster sollten in der kalten Jahreszeit nicht länger geöffnet werden als nötig.

• Mit einem Klick auf die ausschaltbare Steckdosenleiste direkt mehrere Geräte, die nicht laufen müssen, auf einmal ausknipsen. Denn sind sie im Stand-by-Modus, läuft der Stromzähler weiter.

• Tauen Sie Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig ab. Neue Geräte machen das häufig schon automatisiert.

• Nutzen Sie die Sparprogramme von Geschirrspüler und Waschmaschine. Sie brauchen zwar etwas mehr Zeit, sparen letztlich aber Energie.

Erneuerung des Bahnübergang in der Spaichinger Straße Meldung vom 28. Februar 2024

 
 
Die Deutsche Bahn erneuert den Bahnübergang in der Spaichinger Straße in Aldingen. Die Baumaßnahme ist notwendig, da die Schrankenanlage altersbedingt ersetzt werden muss.
 
Die Arbeiten starten am Montag, 12. Februar 2024, mit der Einrichtung der Baustelle. Das benötigte Material lagert die Bahn auf den Grünstreifen neben der Haltebucht am Bahnhof Aldingen und der EnBW Ladestation sowie auf der Gemeindefläche gegenüber der Spaichinger Str. 17. Die Deutsche Bahn führt Vegetationsarbeiten durch und arbeitet an den Kabelkanälen. Der Bahnübergang erhält nach dem Rückbau der bestehenden Anlage eine moderne Bahnübergangstechnik. Dazu zählen eine neue Lichtzeichenanlage und neue Schranken. An der Rottweiler Straße errichtet die Bahn zusätzlich vorgeschaltete Lichtzeichen. Zudem erneuert sie die Beschilderung, Straßenmarkierungen und das Beton-Schalthaus. Auch führt die Deutsche Bahn Kabeltiefbau- und Asphaltarbeiten durch. Der neue Bahnübergang geht voraussichtlich am Freitag, 17. Mai 2024, in Betrieb.
 
Die Bauarbeiten finden im Februar und März 2024 tagsüber von Montag bis Freitag statt. Ab Dienstag, 2. April, 7 Uhr, bis Freitag, 10. Mai 2024, 14 Uhr, führt die Bahn die Arbeiten jeweils durchgehend von Montag bis Freitag durch. Von Montag, 13. Mai, bis Freitag, 17. Mai 2024, erfolgen die Arbeiten wieder nur am Tag. An den Wochenenden und an Feiertagen sind keine Arbeiten geplant. Es kommen Bagger, handgeführte Kleingeräte, Radlader und LKW zum Einsatz.
 
Für die Durchführung der Arbeiten muss der Bahnübergang von Montag, 18. März, bis Freitag, 17. Mai 2024, für Verkehrsteilnehmende gesperrt werden. Fußgänger:innen können zur Querung die Unterführung nutzen. Folgende Straßensperrungen sind notwendig:

· Die Spaichinger Straße muss im Bereich des Bahnübergangs          von Montag, 18. März, bis Freitag, 17. Mai 2024, voll gesperrt werden. · Die Bahnhofstraße wird im Bereich des Bahnhofs von Montag, 18. März,         bis Donnerstag, 28. März 2024, halbseitig         und von Dienstag, 2. April, bis Freitag, 10. Mai 2024, vollständig gesperrt. · Die Rottweiler Straße ist von Montag, 8. April, bis Freitag, 12. April 2024, halbseitig gesperrt. Bei Vollsperrungen sind Umleitungen ausgeschildert. Bei halbseitigen Sperrungen erfolgt die Regelung des Verkehrsflusses mittels Ampeln. 
Die Deutsche Bahn bemüht sich, die von den Bauarbeiten ausgehenden Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Trotz des Einsatzes moderner lärmarmer Arbeitsgeräte und Technologien lassen sich Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen nicht völlig vermeiden. Dafür bittet die Bahn um Entschuldigung.

Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen Meldung vom 28. Februar 2024

 
Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in die Fahrbahnen und Gehwege hineinragen und somit den Verkehr behindern. Gleiches gilt auch für zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenleuchten, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 

Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit eine ungehinderte Nutzung von Gehwegen und Straßen gewährleistet ist. 

Folgendes sollte bei einem Rückschnitt beachtet werden: 

· Die Durchfahrtshöhe über Gehwegen muss 2,50 m, und über Fahrbahnen 4,50 m betragen.
· Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite nutzbar ist.
· An Straßenkreuzungen und Sichtdreiecken muss für den Fahrzeugverkehr ausreichende Sicht gewährleistet sein (Bepflanzung höchstens 80 cm).
· Anpflanzungen im Bereich von Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten ebenfalls zurückgeschnitten werden. 

Bitte prüfen Sie die Hecken, Sträucher und Bäume auf ihrem Grundstück und sorgen dafür, dass diese nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen und so zu einer Behinderung oder einem Ärgernis für andere werden. 

Dieser schonende „Form- und Pflegeschnitt“ ist ganzjährig erlaubt und unterliegt nicht dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das „Abschneiden“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt. 

Maßgebend für Abstände und Höhen der Bepflanzungen ist das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg, 3. und 4. Abschnitt, Erhöhungen, Einfriedungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!