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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Lindengasse II“ im Ortsteil Aixheim Meldung vom 06. Juli 2023

Das Landratsamt Tuttlingen hat den vom Gemeinderat der Gemeinde Aldingen am 14.03.2023 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Lindengasse II“ mit Erlass vom 26.06.2023 gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB genehmigt.
Der Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lindengasse II“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Maßgebend sind die Planzeichnung sowie die Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (Textteil) sowie die gemeinsame Begründung, jeweils in der Fassung vom 20.02.2023. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan:

Titelblatt und Satzung ((1,978 MB))
Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 20.02.2023 ((9,384 MB))
Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften vom 20.02.2023 ((244,8 KB))
Begründung zum Bebauungsplan vom 20.02.2023 ((3,686 MB))
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Lindengasse II“ vom 06.12.2022 ((6,557 MB))
Zusammenfassende Erklärung vom 07.07.2023 ((81,9 KB))
 
Der Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung sowie Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Gutachten werden im Rathaus Aldingen, im Bauamt im 1. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.g. Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 
Aldingen, 07.07.2023
Ralf Fahrländer, Bürgermeister

Installation einer Sirenenanlage zum Bevölkerungsschutz Meldung vom 05. Juli 2023

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Am 11. Juli wird eine Sirenenanlage ((248,9 KB)) zum Bevölkerungswarnung in der Gemeinde installiert. Diese soll die Einwohner von Aldingen und Aixheim innerhalb kürzester Zeit vor möglichen Gefahren warnen.

Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 löste ein großes mediales Echo aus. Vor allem die Tatsache, dass an vielen Orten keine Sirenensignale zu hören waren, wurde kritisch wahrgenommen. Gründe hierfür waren, dass Sirenen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden. Auch im Gemeindegebiet gab es zwischenzeitlich keine funktionstüchtigen Sirenen mehr.

Durch die Flutkatastrophe im Ahrtal Mitte 2021 wurde in trauriger Weise deutlich, dass eine flächendeckende, kurzfristige Warnung der Bevölkerung im Rahmen des Katastrophenschutzes im wahrsten Sinne des Wortes „überlebenswichtig“ sein kann.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im September 2022 die Notwendigkeit einer flächendeckenden Bevölkerungswarnung im Gemeindegebiet erkannt und die Errichtung einer Sirenenanlage beschlossen. Die einzelnen Sirenen werden dabei am Wasserturm und Vereinshaus „Alte Schule“ in Aldingen sowie auf dem Rathaus Aixheim installiert. Mit diesen Standorten ist es möglich den gesamten Kernbereich der beiden Ortsteile Aldingen (inkl. Winzingen) und Aixheim (inklusiv Neuhaus) optimal abzudecken.

Es ist geplant die Sirenen am 14.09. im Rahmen des bundesweiten Warntags erstmals für die Bevölkerung hörbar, mit einem Probealarm auszulösen. Funktionsfähig ist die Anlage aber bereits unmittelbar nach Fertigstellung der Installation noch im Juli.

Durch die Errichtung der neuen Anlage muss die bisher noch vorhandene Sirene auf dem Aixheimer Rathausdach weichen und ist ab kommender Woche nicht mehr funktionstüchtig. Hier wird es zukünftig nicht mehr möglich sein die Sirene von Hand zu aktiveren, sondern die Auslösung erfolgt mit der gesamten Sirenenanlage zentral durch die Leitstelle des Landkreises, den Krisenstab der Gemeinde oder unsere Feuerwehrabteilungen.

Weitere Informationen zur Hilfe in Notfällen gibt es auf der Internetpräsentation der Gemeinde Aldingen unter aldingen.de/hilfe.


Aktuelle Information vom 11.07.2023
Wegen eines nicht gelieferten Befestigungsteils musste die vorgesehene Installation der Sirenenanlage kurzfristig auf kommenden Dienstag, 18. Juli verschoben werden.

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplanverfahren „Brunnacker – 4. Änderung“. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Meldung vom 29. Juni 2023

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Brunnacker – 4. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch die Bebauungsplanänderung sollen für das Betriebsareal des bestehenden Zimmereibetriebes die planungsrechtlichen Vorgaben entsprechend dem genehmigten Bestand angepasst und somit klare Rahmenbedingungen für die weitere Betriebsführung und Standortentwicklung geschaffen werden. Hierzu ist unter anderem die Änderung der bisherigen Gebietsausweisung als ‚eingeschränktes Gewerbegebiet‘ zu einem ‚Gewerbegebiet‘ nach § 8 BauNVO vorgesehen.

Der zwischen Brunnen- und Heerstraße gelegene, rd. 1 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem obigen Abgrenzungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als ‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus werden die Planunterlagen hier zur Einsicht bereitgestellt:

(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 20.06.2023 ((273,6 KB))
(2) Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften vom 20.06.2023 ((160,2 KB))
(3) Begründung vom 20.06.2023 ((3,777 MB))

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und bei der Gemeindeverwaltung zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Aldingen, den 23.06.2023
gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans „Rosen-Areal“. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Meldung vom 29. Juni 2023

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Rosen-Areal“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die Ausweisung eines ‚Urbanen Gebiets‘ nach § 6a Baunutzungsverordnung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung und Umnutzung des Areals der ehemaligen Rosenbrauerei geschaffen werden. Das Neuordnungskonzept sieht eine gemischte Nutzung vor, neben dem bereits bestehenden Hotelbetrieb an der Spaichinger Straße sollen weitere Gebäude im rückwärtigen Bereich des Rosen-Areals für eine Wohnnutzung saniert und umgebaut werden.

Der nördlich der Spaichinger Straße gelegene, rd. 0,51 ha große Planbereich ergibt sich aus dem obigen Abgrenzungsplan. 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als ‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit ausgelegt wird das artenschutzrechtliche Gutachten (Relevanzprüfung Fledermäuse, Vögel und Eidechsen) des Büros Fiedler & Sproll, Radolfzell und das schalltechnische Gutachten des Büros Heine+Jud, Stuttgart.

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus werden die Planunterlagen hier zur Einsicht bereitgestellt:

(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 20.06.2023 ((509,8 KB))
(2) Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften vom 20.06.2023 ((177,1 KB))
(3) Begründung vom 20.06.2023 ((6,639 MB))
(4) Artenschutzrechtliches Gutachten vom 20.06.2023; A. Sproll, Dipl.-Ing. (FH) Ökologie und Umweltschutz, Radolfzell ((526,3 KB))
(5) Schalltechnische Untersuchung vom 07.06.2023; Ing.-Büro Heine +Jud, Stuttgart ((6,644 MB))

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und bei der Gemeindeverwaltung zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Aldingen, den 23.06.2023
gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister

Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20. Juni 2023 Meldung vom 29. Juni 2023


TOP 1  Freiwillige Untersuchung der Lärmbelastung an den Ortsdurchfahrten Aldingen & Aixheim
- Beauftragung des Planers
 
Aufgrund des Antrages „Lärm macht krank“ eines Gemeinderats im April hat der Gemeinderat die Firma Rapp AG, Freiburg mit einer Untersuchung der Lärmbelastung RLS-19 entlang der Ortsdurchfahrten Aldingen (K 5910 Schuraer Straße / Hauptstraße, K 5910 Aixheimer Straße / Rubäckerstraße, L 433 Trossinger Straße / Von-Stauffenberg-Straße / Uhlandstraße / Rottweiler Straße)  und Aixheim (K 5910 Aldinger Straße / Neuhauser Straße / Neuhaus, K 5911 Trosselstraße, K 5909 Neuhauser Straße / Sulzstraße / Aixheimer Hauptstraße / Neufraer Straße) zum Angebotspreis in Höhe von rund 25.000 € beauftragt.
 
Im Rahmen der Sitzung erläuterte Herr Wahl, Firma Rapp AG Freiburg die Leistungen der Untersuchung sowie mögliche Maßnahmen. Grundsätzlich wies Herr Wahl darauf hin, dass Straßenverkehrslärm nicht gemessen sondern berechnet werde. Einzelne Rückfragen von Seiten des Gremiums wurden von Herrn Wahl beatwortet. Herr Wahl teilte mit, dass sofern noch möglich vor der Sommerpause einzelne Messungen noch durchgeführt werden sollen. Die schalltechnische Kartierung ((86,3 KB)) kann nach Vorliegen der landesweiten Kartierung (Datenlieferung LUBW) und der Zählergebnisse beginnen. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2023 sein.


TOP 2. Bebauungsplan "Rosen-Areal", Aldingen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
- Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Herr Stehle stellte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den wesentlichen Planinhalten und Festsetzungen sowie den Umweltbelangen vor. Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind vom Bauherrn zu tragen.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Rosen-Areal“ und stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften zu. Ebenso wurde die die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
TOP 3. Bebauungsplan "Brunnacker 4. Änderung", Aldingen
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
-Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brunnacker 2. Änderung“, der den Bereich des Betriebsgeländes der Zimmerei Haller als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausweist. Im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung im Jahr 2022 wurde seitens der Genehmigungsbehörden darauf hingewiesen, dass Zimmereien laut Bebauungsplan nur in Gewerbegebieten und nicht in eingeschränkten Gewerbegebieten zugelassen sind. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan entsprechend abzuändern.
 
Herr Stehle stellte die Änderungen vor und erläuterte die geplanten Anpassungen, so dass die Festsetzungen am tatsächlichen Bestand erfolgen. Rückfragen von Teilen des Gremiums bzgl. einer möglichen Kostenübernahme des Bauherrn wurden von Herrn Bürgermeister Fahrländer dahingehend beantwortet, dass dieser Fehler vor vielen Jahren beim ersten Verkauf des Baugrundstücks zur Errichtung einer Zimmerei erfolgte und nun geheilt werden müsse.
Der Gemeinderat fasste sodann den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Brunnacker – 4. Änderung“ und stimmte dem Entwurf der Bebauungsplanänderung nebst örtlichen Bauvorschriften sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu.
 
Top 4. Kindergarten Im Brühl, Neubau 6-gruppige Kindertagesstätte
- Vorstellung Entwurfsplanung
- Realisierungsbeschluss
 
Herr Oberst sowie Herr Banaditsch vom Planungsbüro Kohlmayer-Oberst-Architekten stellten die Entwurfsplanung ((482,7 KB)) für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte Im Brühl vor. Im Vergleich zum Wettbewerbs-Entwurf wurde lediglich das Anbringen einer Fluchtwegetreppe notwendig.

Herr Oberst erläuterte die Gesamtkostenübersicht auf Grundlage der Entwurfsplanung, wonach sich die Gesamtkosten auf rund 8.997.000 € belaufen. Intensiv wurden von Seiten des Gemeinderates Einsparmöglichkeiten angesprochen. Herr Oberst führte aus, dass dies in allen Belangen bereits auf Wunsch der Verwaltung erfolgte. Der vorliegende Entwurf sei sehr wirtschaftlich und ökonomisch. Herr Oberst informiert, dass nach der heutigen Beschlussfassung eine Fertigstellung im Herbst 2025 denkbar ist. Baubeginn sei voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Einzelne Rückfragen von Seiten der Gemeinderäte bzgl. der technischen Ausstattung, der Praktikabilität der Fenster sowie der Erschließung wurden von Herrn Oberst und Herrn Banaditsch ebenso beantwortet. Auf Nachfrage bestätigte Bürgermeister Fahrländer, dass diese Baumaßnahmen weitestgehend über Kredite zu finanzieren ist.
Der Gemeinderat beauftragte den Architekten und die Fachingenieure mit der Ausführung der Leistungsphasen 4-8 und beschloss damit die Umsetzung des Projektes.
 
 
TOP 5.) Eigenkontrollverordnung
Ergebnisse der Befahrung 2020/2021
Herr Jetter stellte die Ergebnisse der Befahrung 2020/2021 vor und informierte, dass diese aufgrund Geschäftsübernahme zum Jahreswechsel 2020/2021 und wegen der pandemiebedingten Einschränkungen erst verspätet vorlagen. Die Aufwendungen zur Behebung der Schäden dieser Befahrung belaufen sich in der Schadensklasse I auf rund 248.000 € und in der Schadensklasse II auf rund 260.000 €.
Herr Jetter stellte ebenso die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befahrungen von 2012-2021 und damit die Situation im Kanalnetz vor.
 
Bürgermeister Fahrländer wies auf die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde nach der Eigenkontrollverordnung hin, wonach die Befahrung des gesamten Kanalnetzes im 10-Jahres- Turnus durchgeführt werden müsse. Für die Jahre 2023 & 2024 schlug die Verwaltung eine Zusammenlegung der Befahrungsabschnitte vor, um den 10-Jahres-Turnus zu gewährleisten. Im Nachgang werde dann ein Sanierungskonzept erstellt.
Der Gemeinderat beschloss die Fa. RS Balingen mit der Befahrung des Kontingents 2023/2024 zum Angebotspreis von brutto 67.261,78 € zu beauftragen.
 
 
Top 6  Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
         (Schmutzwasser-, Niederschlagswassergebühr und Grundgebühr)
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschloss, dass keine Änderungen der Gebühren erfolgen, da die Kalkulation auf Grundlage teilweiser nicht vollständiger Bezugszahlen durchgeführt wurde. D. h. Werte wurden teilweise geschätzt, bzw. hochgerechnet. Korrekte Werte liegen erst nach erfolgten Jahresabschlüssen vor.
 
TOP 7. Haushaltzwischenbericht
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltszwischenbericht Kenntnis.
 
 
TOP 8. Verschiedenes und Bekanntgaben
Bürgermeister Fahrländer wies auf die Terminierung des Wahltages der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 hin. Ebenso lud er nochmals zum Bürger-Spaziergang, der am Mittwoch, 21.06.2023 stattfand, ein. Eine Bürgerversammlung wird voraussichtlich am Dienstag, 07. November 2023 in der Erich-Fischer-Halle stattfinden.
 
Anschließend gab Herr Bürgermeister Fahrländer die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, wonach der Gemeinderat eine verbindliche Kaufoption an die Fa. FWD/Zieglersche für die Nachbarfläche des Seniorenzentrums für den Bau von seniorengerechten Wohnungen beschlossen hat.
Ebenso wurde beschlossen, dass eine Einspeise-Bewerbung für die Stromproduktion eines iBHKW des Nahwärmenetzes gestellt wird. Dieser Antrag musste bis zum 01.06. eingereicht werden.
 
 
TOP 9  Anfragen, Anregungen
Eine Gemeinderätin berichtete von Anfragen aus der Bürgerschaft, ob ein Schottergarten um das neue Rathaus angelegt werde und wies auch auf den Schotter am Spielplatz hin.
Herr Hafner informierte, dass es sich beim Rathaus um ein Staudenbeet handle, für welches eine dünne Schotterschicht aufgebracht wurde. Ebenso sei eine Rosmarinhecke vorgesehen. Herr Hafner ergänzte, dass im Bereich des Spielplatzes die Buchenhecke und Bäume noch wachsen werden. Bzgl. des Fallschutzes für den Spielplatzes habe man sich, wie auch bei anderen Spielplätzen für Rundkies entschieden. Abschließend ist anzumerken, dass die Außenanlagen noch nicht vollständig sind.Ein Gemeinderat bat um Prüfung der Vorlage einer möglichen Abbruchgenehmigung für das Gebäude Hauptstraße 22. Nach einer längeren Diskussion einigte sich das Gremium hierüber in einer nächsten Sitzung zu beraten.

Aufhebung Straßensperre Brunnenstraße Meldung vom 28. Juni 2023


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Arbeiten an der Nahwärmeleitung in der Brunnenstraße sind abgeschlossen. Somit konnten heute die Straßensperren zurückgebaut und die Straße wieder für den Verkehr freigegeben werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bauamt Aldingen

Pflegesprechstunde Meldung vom 28. Juni 2023

Sturmschäden Meldung vom 22. Juni 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
glücklicherweise ist Aldingen bei dem gestrigen Sturm glimpflich davon gekommen. Dennoch wurden einige Bäume komplett entwurzelt oder so stark beschädigt, dass diese aus Sicherheitsgründen entfernt werden müssen.
So musste z.B. auf dem Friedhof leider eine schöne, große Linde gefällt werden, da die Standsicherheit auf Grund der großen Beschädigung nicht mehr gewährleistet war. Eine weitere Linde, bei der die Krone in Mitleidenschaft gezogen wurde, konnte dagegen, nach dem freischneiden, erhalten bleiben.
 
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt wenden.
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Grundsteuer-Jahreszahlungfällig am 01. Juli 2023 Meldung vom 21. Juni 2023

Die Gemeindekasse weist daraufhin, dass für alle Jahreszahler die Grundsteuer 2023 am 01. Juli 2023 im Gesamtbetrag fällig wird.
 
Wurde eine Abbuchungsermächtigung erteilt, so erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto. Ansonsten wird gebeten, den im letzten Grundsteuerbescheid angegebenen Betrag unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens fristgerecht an die Gemeindekasse Aldingen zu überweisen.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

Engagement für die Zukunft Meldung vom 21. Juni 2023

Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und wollen sich engagieren? Sie pflegen ein Hobby, dass sie gerne an die nächste Generation weitergeben wollen? Sie suchen einen neuen Wirkungskreis im sozialen Bereich?
 
Dann sind Sie bei uns vielleicht goldrichtig! Soziales Engagement macht Freude und ist sinnstiftend. Wir suchen für die Ganztagsbetreuung unserer SchülerInnen an der Gemeinschaftsschule Aldingen engagierte Ehrenamtliche und Fachkräfte, die sich mit ihren Stärken und Talenten bei uns einbringen wollen.
Interessiert? Dann kommen Sie zu unserm unverbindlichen
 
Infocafe ins Schülercafe der GMS AldingenWann? Freitag 30.06.2023 um 15 UhrWo? Schülercafe der Gemeinschaftsschule Aldingen 
Bei Kaffee und Kuchen informieren wir Sie über unser Konzept und über verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren bei weiterem Interesse einen individuellen Termin.
 
Aus Planungsgründen bitten wir bis Mittwoch 28.06.2023 um Ihre Anmeldung unter Strauss@gemeinschaftsschule-aldingen.de