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Aktuelles

Rathaus Aldingen - Urlaubszeit 2023 Meldung vom 27. Juli 2023

Geänderte Öffnungszeiten vom 07.08. - 25.08.2023 
Das Rathaus in Aldingen ist während der gesamten Sommerferien durchgehend geöffnet, allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten. 
In der Zeit vom 07. August - 25. August 2023 ist das Rathaus nur vormittags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr geöffnet. 
In diesen 3 Wochen ist das Rathaus am Nachmittag geschlossen.

N!-Region FÜNF G Meldung vom 26. Juli 2023


N!-Region FÜNF G sammelt Korken für Kork
 
Mit drei Zielsetzungen wurde die Aktion "Korken für Kork" 1991 gestartet
·Menschen zu einer kontinuierlichen Beziehung zur "Diakonie Kork"  bringen
·Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen und sichern
·Einen Beitrag zur Müllvermeidung und Erhaltung eines Wertstoffes leisten.
 
Die Diakonie Kork ist eine Einrichtung mit 1.100 Betten und Plätzen für epilepsiekranke Menschen, die häufig zusätzliche Beeinträchtigungen haben
(www.diakonie-kork.de).
 
Die N!-Region möchte diese Aktion „Korken für Kork“ unterstützen.
 
Sie können Flaschenkorken (ausschließlich Naturkorken) bei den Rathäusern der Gemeinden der N!-Region 5 G abgeben.
Wir werden die Korken weiterleiten.
Die gesammelten Korken werden zu natürlichem Dämmstoffgranulat verarbeitet.
 


Die Gemeinden der N!-Region FÜNF G sammeln gebrauchte Mobiltelefone
(Handy-Aktion Baden-Württemberg)
 
Die Gemeinden Denkingen, Aldingen, Frittlingen, Wellendingen und Deißlingen
unterstützen wie bereits bekannt die Handy-Aktion Baden-Württemberg.
Mit der Kampagne möchten wir aktiv dazu beitragen, dass möglichst viele Handys gesammelt und einem geordneten Recycling zugeführt werden.
 
Nicht mehr benötigte Handys können bei den Gemeindeverwaltungen abgegeben werden.

Wir bitten um weitere Unterstützung.
Herzlichen Dank.



„Helden gesucht“
 
Viele reden davon, dass wir unseren Kindern nicht eine ausgebeutete und eintönige Umwelt hinterlassen sollten. Mehr und mehr verstehen die Menschen, dass wir auf unsere Mutter Erde aufpassen müssen, damit sie ihr Gleichgewicht, das sie sich in Milliarden und Millionen von Jahren geschaffen hat, nicht in wenigen hundert Jahren verliert. Viele Unternehmen stellen ihre Produktion um, man verwendet nachwachsende Baumaterialien und vermeidet Plastikmüll, man fährt wieder Fahrrad und spart Strom.
Und was machen wir privat? In der Schule? Im Verein? In der Clique?
Wir, von der N!-Region FÜNF G suchen kleine und große Aktionen, die zeigen, dass auch in unseren Gemeinden der N!-Region auf die Umwelt aufgepasst wird, dass an unsere Generation nach uns gedacht wird. Ob Müllvermeidung, Fahrgemeinschaften, Bepflanzungsaktionen, regionales Essen oder was auch immer - es gibt vieles, was man nachhaltig tun kann.
Auf unserer Webseite wir darüber berichtet.
Wir freuen uns, wenn Ihr Euch bei uns meldet, wenn ihr eine Nachhaltigkeitsaktion plant, schon gemacht habt oder von einem solchen Projekt erfahrt habt.
 
www.n-region-5g.de
kontakt@n-region-5g.de

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans „Kindergarten Im Brühl“. Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Meldung vom 26. Juli 2023

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 25.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindergarten Im Brühl“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten sechsgruppigen Neubau des Kindergartens ‚Im Brühl‘ anstelle der bisher dreigruppigen Einrichtung geschaffen werden. Im Zuge des Neubaus sollen auf der westlich angrenzenden Grünfläche neue Mitarbeiterparkplätze mit einer Zufahrt von der Straße „Im Brühl“ angelegt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als ‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Umwelt-/Artenschutzanalyse, wird in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 08.09.2023 (Anlagen unten) veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Aldingen, den 28.07.2023
 
gez. Ralf Fahrländer,
Bürgermeister
 
 
Anlagen
(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 24.07.2023 ((563,2 KB))
(2) Planungsrechtliche Festsetzungen (textlicher Teil) vom 24.07.2023 ((435,2 KB))
(3) Begründung vom 24.07.2023 ((7,184 MB))
(4) Umweltanalyse vom 21.07.2023 ((7,909 MB))

Was ist eine Energieeffizienz-Klasse (EEK)? Meldung vom 24. Juli 2023

 
Was eine Energieeffizienz-Klasse (EEK) ist und warum Energieeffizienz-Etiketten wichtig sind lesen sie hier. ((153,9 KB))

Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Landkreis Tuttlingen Meldung vom 20. Juli 2023


Ab Montag, 17. Juli 2023, gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Für die nächsten Tage zeigt die Wetterprognose weiterhin hohe bis sehr hohe Temperaturen und weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag an. Infolgedessen untersagt das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden und die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
Die Wasserstände von Bächen und Flüssen sind jetzt in einem kritischen Bereich angekommen. Durch die anhaltende Trockenheit und die weiterhin hochsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände von Bächen und Flüssen so zurückgegangen, dass ein generelles Wasserentnahmeverbot unausweichlich ist. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme macht. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder sogar ein Strafverfahren.
Für die Feuerwehren im Landkreis Tuttlingen ist eine Wasserentnahme bei Übungen oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Da die Durchführung von Übungen ein zentrales Element zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren darstellt, sind diese von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Bei der Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken aus offenen Gewässern müssen jedoch gewisse Punkte beachtet werden, so darf beispielsweise keine Gewässerschädigung eintreten und die Gewässerbenutzung muss beim Wasserwirtschaftsamt angezeigt werden.
Auf der Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles-und-Informatives/Bekanntmachungen/ ist die Allgemeinverfügung eingestellt.
Das Landratsamt Tuttlingen bittet um Beachtung und Verständnis für die Maßnahme.

Terminvereinbarungen für Dienstleistungen bei der Gemeindeverwaltung Meldung vom 20. Juli 2023

  Wir bitten insbesondere bei Anmeldungen/Abmeldungen/Ummeldungen und Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen um vorherige Terminvereinbarung unter 07424-882150.
 
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, empfehlen wir auch für die weiteren Serviceleistungen um vorherige Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Das Telefonverzeichnis finden Sie unter www.aldingen.de

Installation der Sirenenanlage zur Bevölkerungswarnung Meldung vom 19. Juli 2023


Mit einer Woche Verspätung wurden am vergangenen Dienstag die Sirenen auf dem Nebengebäude am Wasserturm, Vereinshaus und Rathaus Aixheim installiert. Die Arbeiten der Firma Meder CommTech aus Singen in Zusammenarbeit mit unseren Objektbetreuern funktionierten reibungslos.
Die Sirenenanlage soll die Einwohner von Aldingen und Aixheim innerhalb kürzester Zeit vor möglichen Gefahren warnen. Im Rahmen des bundesweiten Warntages wird einmal jährlich ein Probealarm für die Bevölkerung durchgeführt.
Die Bedeutung der Sirenensignale finden Sie in folgendem Schaubild.
Wichtige Informationen und Kontaktdaten für die Hilfe im Notfall erhalten Sie auf aldingen.de/hilfe

Hengstler schenkt der Gemeinde Aldingen ein Stück Natur!   Meldung vom 18. Juli 2023


 Jochen Feiler, Geschäftsführer der Hengstler GmbH, hat der Gemeinde Aldingen, vertreten durch Bürgermeister Ralf Fahrländer, am 27. Juni 2023 im Rahmen einer Schenkung ein an das Firmengelände angrenzendes Flurstück mit rund 12.000 qm Wald- und Wiesenfläche übergeben. Die Gemeinde hatte Hengstler schon im vergangenen Jahr mit einer Kaufanfrage für das Grundstück kontaktiert, als ein Ausgleichsgelände für ein neues Baugebiet gesucht wurde. Aus Verbundenheit zur Gemeinde Aldingen und ihren Bürgern entschied sich die Hengstler GmbH letztendlich für eine Schenkung.  
 
Bürgermeister Ralf Fahrländer war persönlich vor Ort, um seinen besonderen Dank an den Geschäftsführer Jochen Feiler auszusprechen. Dabei betonte er die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Das älteste ortsansässige Industrieunternehmen, gegründet im Jahr 1846, sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Gemeinde Aldingen und trage maßgeblich zu ihrer Entwicklung bei. 
 
Im Aldinger Heimatmuseum, eingerichtet in den ehemaligen Räumlichkeiten der Hengstler GmbH, sind zahlreiche Hengstler-Innovationen sowie ein Überblick über das gesellschaftliche Engagement des Unternehmens in der Gemeinde Aldingen zu sehen. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Firma Hengstler die Entwicklung der Gemeinde mitgeprägt. So hat sie beispielsweise die erste öffentliche Elektro-Tankstelle in Aldingen zur Verfügung gestellt.  
 
Erste Ideen für die weitere Nutzung des Waldgrundstückes existierten laut Bürgermeister Fahrländer bereits, seien aber in einer noch sehr frühen Planungsphase. 
 

Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25. Juli 2023, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Meldung vom 18. Juli 2023


TAGESORDNUNG:
 
1. Bebauungsplan "Kindergarten Im Brühl", Aldingen
    - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
    - Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

2. Grundstücksgeschäfte der Gemeinde
     - Entwicklung der Ortsmitte durch Schaffung eines
     Lebensmittelmarktes / Drogeriemarktes sowie Wohnraum

3. Empfehlung zur Anpassung der Kindergartenbeiträge 2023/2024

4. Ausschreibung Server-Anlage sowie EDV-Ausstattung

5. Verschiedenes, Bekanntgaben

6. Anfragen, Anregungen
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.
 
 
Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Termin für die Abgabe der Vorschläge für die Ehrung besonderer Leistungen in der Gemeinde im sportlichen und kulturellen Bereich Meldung vom 13. Juli 2023


Besonders herausragende Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich werden in der Gemeinde bereits seit 1990 geehrt. Der Ehrungsabend findet dieses Jahr wieder statt und deshalb möchten wir Sie um Ihre Ehrungsvorschläge für den Ehrungszeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 bitten.  
 
Aus dem sportlichen Bereich können Kinder, Jugendliche und Aktive in unseren Mannschaften, aber auch sportliche Einzelstarter geehrt werden. Kriterien sind hier die auf Bezirksebene, bei Landesmeisterschaften und darüber errungenen Platzierungen.
 
Aus dem kulturellen Bereich können die anderen, nicht sportlichen Vereine geehrt werden. Dort zählen ebenfalls Landes- oder Bundessieger, Landesmeister oder Bundesmeister, aber auch Auszeichnungen z. B. bei Wertungsspielen des Musikvereins oder Sieger bei Bundes-, Bereichs- oder Landesentscheiden wie beispielsweise beim DRK.
 
Für alle Ehrungen gilt aber, dass sie der Gemeinde „vorgeschlagen“ werden müssen. Die Verwaltung oder der Gemeinderat ehrt nicht von sich aus, sondern bittet ganz bewusst um Vorschläge aus der Bevölkerung. Damit hat jeder die Möglichkeit, jemanden aus dem sportlichen und kulturellen Bereich vorzuschlagen, der wirklich herausragende und anerkennenswerte Leistungen erbringt.
 
Ehrungsvorschläge bitten wir für den Ehrungszeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 einzureichen. Frist hierfür ist der 30. September 2023.
Bitte verwenden Sie für Ihren Vorschlag das Formular. ((50,4 KB))