Ab dem 24. März 2025 beginnen im Landkreis Tuttlingen gezielte Kon-trollen der Biotonnen, um die Qualität der gesammelten Bioabfälle zu verbessern. Hintergrund dieser Maßnahme sind verschärfte gesetzliche Vorgaben hinsichtlich sogenannter Störstoffe im Bioabfall.
Falsche entsorgte Abfälle in der Biotonne lassen sich nur schwer aus-sortieren, stören den Behandlungsprozess und gelangen im schlimms-ten Fall über Gärreste und Komposte in die Nahrungsketten. Um dem entgegenzuwirken, setzt der Landkreis Tuttlingen auf eine Kombination aus technischer und manueller Kontrolle. Ein speziell ausgestattetes Sammelfahrzeug des beauftragten Entsorgungsunternehmens prüft die Biotonnen mit einem elektronischen Detektionssystem auf Fehlbe-füllungen. Zusätzlich führen die Müllwerker Sichtkontrollen durch. Die Überprüfungen erfolgen schrittweise in den verschiedenen Regionen des Landkreises.
Störstoffe sind alle Abfälle, die nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise alle Kunststoffe, Verpackungen, kompostierbare Kaffeekapseln und Besteck, jegliche Metalle, Dosen, Hygieneartikel, Textilien, Katzen- und Kleintierstreu, behandeltes Holz,
Asche, Erde, Sand und Steine. Entgegen der gängigen Annahme dürfen auch Windeln und Kaffeekapseln zum Beispiel nicht in der Biotonne entsorgt werden.
Bei einem hohen Störstoffgehalt wird zunächst durch entsprechende Hinweisschilder auf die Fehlbefüllung hingewiesen. Die Biotonnen werden aber vorerst noch geleert.
Der Landkreis Tuttlingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Abfall ordnungsgemäß zu trennen und so einen wichtigen Beitrag zum Um-weltschutz zu leisten.