Sie sind hier: Startseite / Gemeinde / Aktuelles

Aktuelles

KINDERGARTEN/KINDERTAGESSTÄTTE Anmeldewoche und Besichtigungstermine der Einrichtungenfür das neue Kindergartenjahr 2025/2026 Meldung vom 05. Februar 2025


 
In der Woche vom 17. bis 21. Februar 2025 können Eltern Ihre Kinder für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 ohne vorherige Terminvereinbarung bei Frau Linz, Rathaus Aldingen, Zimmer 280 anmelden. Gerne berät sie Sie persönlich bei der Auswahl der für Sie und Ihr Kind geeigneten Betreuungszeiten bzw. der dafür in Frage kommenden Einrichtung.
 
Für Fragen zur Pädagogik und zum Tagesablauf stehen Ihnen die Einrichtungsleiterinnen und der Einrichtungsleiter wie folgt zur Verfügung:
 
Kath. Kita Arche, Frau Wonde
Tel. 9 58 33 88                                                                   Montag, 10.02.25 – Freitag, 14.02.25
                                                                                              nach telefonischer Vereinbarung
 
Kath. Kiga St. Marien, Herr Schräpel,
Tel. 9 75 12 10                                                                   Mittwoch, 19.02.225 – Freitag, 21.02.25
                                                                                              nach telefonischer Vereinbarung
 
Kath. Kiga St. Josef, Aixheim, Frau Efinger
Tel. 8 54 75                                                                         Dienstag, 18.02.25 von 09.00 – 12.00 Uhr und
                                                                                              Mittwoch, 19.02.25 von 14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                              sowie nach telefonischer Vereinbarung
 
Ev. Kiga Im Brühl, Frau Schmid
Tel. 8 46 45                                                                         Mittwoch, 19.02.25 von 14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                              sowie nach telefonischer Vereinbarung
 
Ev. Kiga Hand in Hand, Frau Kussmaul
Tel.: 8 61 55                                                                       Donnerstag, 13.02.2025 von 14.30 – 16.00 Uhr
 
Ev. Naturkindergarten Hand in Hand
Tel. 8 61 55                                                                        Dienstag, den 11.02.2025 14.30 – 16.00 Uhr
                                                                                             Treffpunkt am Parkplatz beim Nettenwäldle
                                                                                             (Vereinsheim Tennisclub). Anschließend folgt
                                                                                             eine Besichtigung des Wagens und
                                                                                             des Geländes und Sie erhalten Informationen
                                                                                             rund um den Tagesablauf und die Pädagogik
                                                                                             in der Naturgruppe.
 
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr bis spätestens Freitag, den 21. März 2025 auf dem Rathaus vorliegen müssen. Später eingehende Anmeldungen werden nachrangig behandelt.
 
Auch wenn Ihr Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt betreut werden soll, freuen wir uns bereits heute über Ihre Anmeldung/Rückmeldung. Dies erleichtert der Verwaltung die Planung künftiger Plätze enorm.
 
Gerne können Sie sich das Anmeldeformular vorab auf unserer Homepage unter www.aldingen.de unter der Rubrik Kita und Kindergärten herunterladen. Dort finden Sie auch eine Übersicht über unsere Preise und Betreuungsangebote. Außerhalb der Anmeldewoche können Sie über das Online-Terminvergabepor-tal oder telefonisch gerne einen Beratungstermin vereinbaren.

Pressebericht Sitzung des Bauausschusses am 28.01.2025 Meldung vom 05. Februar 2025


  1. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:·Nutzungsänderung von einer Garage zu einem Wohnraum mit Aufstockung, In Stocken 1, Flst. 715/2, Aldingen.
·Nutzung als Logistik- und Fahrzeugstellfläche, Laubbühl/Himmelreich 2, Flst.Nr. 5409/17.
·Nutzungsänderung bestehende Gaststätte zu Spielhalle, Flst.Nr. 2637/1, Mühlstraße 4, vorbehaltlich der Aufhebung der bestehenden Veränderungssperre   durch den Gemeinderat.
·Umbau des bestehenden Wohnhauses, Erstellung von 2 Dachgaupen und Erweiterung der Garage bzw. des Balkons im EG unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl.
 
2. Sporthalle Aldingen, Sanierung Bodenbeschichtung
Bautechniker Hafner stellte die aktuelle Situation des Sportbodens in der Sporthalle Aldingen vor. Die Neue Sporthalle ging im Jahr 2000 in Betrieb. Sie ist mit Schul- und Vereinssport seit 25 Jahren täglich voll belegt und ausgelastet. Der Sportboden macht nun seit geraumer Zeit Probleme, was die Oberfläche anbelangt. Der genormte Gleitreibungsbeiwert für Sportböden konnte zwar zurückliegend bei mehreren, unabhängigen Messungen nachgewiesen und Normwerte eingehalten werden und dennoch ist der subjektive Eindruck verschiedener Nutzer eine zu glatte und damit auch sicherheitsgefährdende Spielfläche. Im Frühjahr 2024 wurden bei einem Vor-Ort-Termin mit der Firma Sportbodenbau Hoppe einmal verschiedene Möglichkeiten zur Abhilfeschaffung durchgesprochen. Eine Sanierung lediglich des Oberbelags (Linoleum), zeigt sich als nicht machbar. Die Kosten für eine Komplettsanierung des Sportbodenaufbaus würden sich laut Richtpreisangebot, auf knapp brutto 250.000,00 EUR belaufen. Auf Empfehlung wurde zudem der Kontakt mit der Firma Kipp GmbH, Kornwestheim gesucht. Diese kommt aus dem Bereich der Sportbodenlinierung, hat sich jedoch seit geraumer Zeit, auch aufgrund des wachsenden Bedarfs, auf die Sanierung von Beschichtungen von Sportboden spezialisiert. Die Firma Kipp hat in der Sporthalle bereits eine Versuchsfläche mit ca. 2m² hergestellt. Die Beschichtung muss, das hat der Versuch gezeigt, mechanisch bis zum Roh-Linoleum abgetragen und durch eine neue sogenannte 2-K-PUR-Versiegelung ersetzt werden. Der zugehörige Kostenanschlag der Firma Kipp für die gesamte Hallenspielfläche, beläuft sich auf brutto 15.543,98 EUR. Vorab müssten dazu, wie in den vergangenen Jahren ohnehin, kleine Reparaturarbeiten des Linoleums durchgeführt werden. Die Maßnahme könnte in den Osterferien 2025 stattfinden. Die erwartete Lebensdauer wird auf etwa 15 Jahre geschätzt. Herr Hafner wies darauf hin, dass eine Umstellung des Heizungssystems über Lüftung, welches mit ausschlaggebend für eine staubige und damit glatte Oberfläche sein könnte, sowohl technisch als aus finanziell mit sehr großem Aufwand verbunden sei und für die Verwaltung aktuell keine Option darstelle. Die bestehende Lüftungsanlage funktioniert einwandfrei und wurde erst kürzlich vollständig durch eine Fachfirma gereinigt. Alle Filter sind neu und die Kanäle grundgereinigt.
Der Bauausschuss nahm die Schwierigkeiten mit der Beschichtung des Sporthallenbodens und den aufgeführten Sanierungsvorschlag zur Kenntnis und beschloss die Ausführung der 2-K-PUR-Versiegelung durch die Firma Kipp GmbH, zu angebotenen Kosten in Höhe von brutto 15.543,98 EUR, vorbehaltlich der Einhaltung der DIN-Vorgaben für den Gleitreibungswert sowie des Beschlusses des Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Werkvertrag abzuschließen.
 
3. Verschiedenes, Bekanntgaben
Von Seiten der Verwaltungen lagen keine Bekanntgaben vor.
 
4. Anfragen, Anregungen
Anfragen und Anregungen wurden nicht hervorgebracht.

Grundsteuer – „Das Finanzamt informiert“: Meldung vom 04. Februar 2025

 
Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Haben sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer? Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de.
Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid / Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.
Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand. Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.
Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über https://www.gutachteraussschüsse-bw.de Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein. Sind Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann. Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 01. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon, wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Jahresendabrechnung 2024 für Wasser und Abwasser Meldung vom 04. Februar 2025

 
Die Jahresendabrechnungen 2024 für Wasser und Abwasser, für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden in den kommenden Tagen zugestellt. Die Endabrechnung wurde aufgrund der von Ihnen abgegebenen Zählerstände erstellt, andernfalls wurde eine Schätzung vorgenommen.
Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, dann wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Mitarbeiter:
Vanessa Buck Tel. 07424/882-320,
vanessa.buck@aldingen.de
Tanja Staiger Tel. 07424/882-340,
tanja.staiger@aldingen.de
 
Bei Fragen zur Zahlung wenden Sie sich bitte an:
 
Antje Efinger Tel. 07424/882-370,
antje.efinger@aldingen.de
Christina Baumbach Tel. 07424/882-360,
christina.baumbach@aldingen.de
 
Die neuen Abschlagsbeträge und Fälligkeiten sind auf der Endabrechnung ersichtlich.
 
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir den fälligen Betrag von Ihrem hinterlegten Konto abbuchen. Wenn Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils fälligen Beträge pünktlich auf ein Bankkonto der Gemeinde überwiesen werden. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungen das im Bescheid genannte Buchungszeichen (5.8888. …) an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann. Sollte zukünftig eine Abbuchung gewünscht werden, bitten wir, das in der Endabrechnung beigefügte SEPA-Mandat ausgefüllt zurückzugeben.
Ihre Gemeindeverwaltung

 Spielplätze sind keine Hundeplätze - Leinenpflicht Meldung vom 04. Februar 2025


 
Leider müssen wir in letzter Zeit feststellen, dass auf Spielplätzen vermehrt Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern Gassi gehen.
Dies ist nicht erlaubt und auf den entsprechenden Benutzungstafeln einwandfrei ersichtlich!
 
Wir appellieren an alle: nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme kann ein gutes Miteinander stattfinden!
In dem Sinne bitten wir alle, sich an die Vorschriften zu halten.
 
Gleichzeitig dürfen wir an die generelle Leinenpflicht im Gemeindegebiet erinnern.
Besten Dank im Voraus!
 
Ihre Gemeindeverwaltung