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Aktuelles

Wahlaufruf zur Bürgermeisterwahl 2025 Meldung vom 29. Januar 2025


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag, den 02. Februar 2025 findet in unserer Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt.
Ein Bürgermeister ist Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung. Er hat durch seine Funktion maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde.

Mit Ihrer Stimme haben Sie die Möglichkeit, direkt und aktiv mitzubestimmen, wer die Geschicke von Aldingen und Aixheim für die nächsten acht Jahre lenken wird. Helfen Sie durch eine hohe Wahlbeteiligung mit, der Entscheidung einen guten Rückhalt und eine demokratische Basis zu geben.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie am Sonntag zur Wahl!
Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr für Sie geöffnet!
Wenn Sie nicht mobil oder zeitlich verhindert sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Briefwahl.

Bei weiteren Fragen zur Wahl und auch speziell zur Briefwahl können Sie sich gerne an das Wahlamt (Tel. 882-270 oder Tel. 882-275 oder wahlen@aldingen.de ) wenden.

Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl und ihren Ausweis zur Wahl mitzubringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl (und nicht für die Bundestagswahl) mitbringen. Die Ermittlung des Wahler-gebnisses erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich gegen 19.15 Uhr auf dem Marktplatz verkündet und wird auch auf der Homepage www.aldingen.de veröffentlicht.

Im Namen des Gemeinderates


Marcus Kiekbusch                                  Albert Gruler
2. stv. Bürgermeister                            Ortsvorsteher Aixheim

Einspeisevergütung für PV-Anlagen: Steht sie vor dem Aus? Meldung vom 28. Januar 2025


Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke sinkt nach und nach. Man könnte sogarar davon ausgehen, dass ihr gar ein komplettes Aus droht. Wieso? Und welche Folgen könnte das haben?

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und Steckersolargeräten haben diese nicht nur gekauft, um unabhängig vom Energieanbieter zu werden und um den eigenen Strombedarf zu decken. Viele speisen die so gewonnene Solarenergie auch ins öffentliche Netz, um von der dafür gewährten Vergütung zu profitieren. Doch nach der Bundestagswahl könnte diese Zusatzeinnahme komplett wegfallen. Was sind die Gründe? Und wie sieht die Zukunft der Solarenergie aus?

Hintergründe der Abschaffung

Die Experten sehen drei Gründe, warum die Einspeisevergütung vor dem Aus steht:

1. Negative Strompreise
Überschüsse an erneuerbaren Energien (Solar- und Windstrom) führten dazu, dass der Strompreis mehrfach negativ war. Häufen sich die Fälle, sollte die Einspeisevergütung gestrichen werden. So lauteten die Pläne der Regierung.

2. Ampelkoalition ist gescheitert
Durch den Bruch der Ampelkoalition kam es nicht mehr zu einer gesetzlichen Regelung zur Einspeisevergütung ab August 2025. Allerdings standen die Zeichen für die Zukunft der Vergütung schlecht. Sie sollte ohnehin entweder drastisch gekürzt oder ganz abgeschafft werden. Die Neuwahlen sind also nicht der ausschlaggebende Grund für das Ende.

3. Fehlende Finanzmittel
Die Finanzierung der Vergütung wird schwieriger. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamtkosten für die Vergütung auf über 18 Milliarden Euro. Sehr viel Geld, das die neue Bundesregierung anderweitig einsetzen könnte und wird.
Was gilt aktuell?
Ursprünglich wurde die Einspeisevergütung eingeführt, um den Ausbau privater Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Damals war sie dementsprechend hoch. Doch nach und nach sanken die Vergütungssätze. Im August 2024 betrug sie 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ab Februar 2025 liegt sie bei nur noch 7,94 Cent/kWh.

Einspeisung: Lohnt sich das noch?

In den meisten Haushalten deckt die Einspeisevergütung schon längst nicht mehr die Kosten der Stromproduktion – insbesondere bei kleineren PV-Anlagen. Die Experten vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die Erzeugungskosten zwischen 12 und 14 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. Betreiber erzielen also überwiegend Gewinne, wenn sie die erzeugte Sonnenenergie selbst verbrauchen. Denn hier sieht die Rechnung wie folgt aus: Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz kostet etwa 28 bis 35 Cent, Solarstrom vom Dach hingegen nur 12 bis 14 Cent. Der Eigenverbrauch spart somit etwa durchschnittlich 15 Cent pro kWh. Experten empfehlen daher, nicht auf die Einspeisevergütung zu setzen, sondern den Strom selbst zu verbrauchen.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Wenn die gewonnene Energie jedoch nicht gleich verbraucht werden kann, könnte ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Denn nur mit seiner Hilfe ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil wirtschaftlich sinnvoll. Ohne Batteriespeicher liegt er nämlich nur bei etwa 20 bis 25 Prozent. Stromspeicher erhöhen die Eigenverbrauchsquote. Sie haben jedoch auch einen Haken: Ihre Anschaffung ist sehr teuer. Und somit verlängern Batteriespeicher die Amortisationszeit der Solaranlage. Amortisationszeit bedeutet, dass die Investitionskosten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wieder erwirtschaftet wurden und sich somit ausgeglichen haben.

Allerdings werden Batteriespeicher zunehmend günstiger und langlebiger. Somit kann sich ihre Anschaffung in naher Zukunft schneller rechnen. Betreiber von PV-Anlagen müssen dann nicht mehr auf die Einspeisevergütung hoffen und können sich unabhängig vom lokalen Energieversorger und der Vergütung machen.

Info zu den Grundsteuerbescheiden Meldung vom 28. Januar 2025

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Grundsteuerbescheide in den nächsten Wochen erstellt und Mitte Februar verschickt werden.
Aufgrund der Verzögerungen wird die Fälligkeit der ersten Rate nicht am 15.02.2025, sondern am 24.03.2025 sein.
 
Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir wegen des hohen Arbeitsaufkommens und eine Vielzahl von Rückfragen telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind.
 
Wir bitten dies zu entschuldigen und um Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Aldingen – Steueramt

Hallenbad geschlossen Meldung vom 27. Januar 2025

 
Das Hallenbad ist während des Ringtreffens von Freitag, 14.02.2025 bis einschließlich Sonntag, 16.02.2025 geschlossen.
Ab Montag, 17.02.2025 ist das Hallenbad zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet.
 
Bitte beachten Sie ebenso, dass die Zu-/Abfahrt zum Hallenbad bereits ab Montag, 10.02.2025 erschwert ist. Bitte nutzen Sie die ausgeschilderten Parkplätze.

 Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 02.02.2025  Meldung vom 22. Januar 2025


Für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 2. Februar 2025, können Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen bis Freitag, 31.01.2025 um 18.00 Uhr beim Wahlamt im Zimmer 270 persönlich oder durch einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht möglich macht, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag beantragt und in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Aldingen mit telefonischer Anmeldung unter Tel. 882-270 sowie bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim, Tel. 1519, abgeholt werden. Bitte dazu unbedingt den unterschriebenen Wahlscheinantrag nebst Vollmacht für die abholende Person (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mitbringen.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 5, eingeworfen werden. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt werden. Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 882-270 gerne zur Verfügung.
 
Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet besteht noch bis Donnerstag, den 30.01.2025, 12.00 Uhr. Die Wahlunterlagen werden Ihnen bei Nutzung dieser Möglichkeit durch unsere Amtsbotin bis spätestens Freitag, den 31.01.2025.
 
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ilona Buchmann, Tel.: 07424/882270 oder Sarah Scheffler, Tel.: 07424/882275 oder per Mail an wahlen@aldingen.de.

Wahlscheinanträge für Bundestagswahl Meldung vom 20. Januar 2025

 
 
Aktuell erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl.
Wir informieren darüber, dass die Beantragung von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen bereits möglich ist. Allerdings stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 zur Verfügung, weshalb die Ausgabe von Briefwahlunterlagen derzeit noch nicht erfolgen kann.
Wir nehmen Ihre Anträge gerne entgegen und lassen Ihnen die Wahlunterlagen nach dem 10.02.2025 schnellstmöglich zukommen.

Wir bitten um Beachtung!  

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 28. Januar 2025, um 17:30 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 20. Januar 2025


TAGESORDNUNG:

1. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

2. Sporthalle Aldingen
- Sanierung Bodenbeschichtung

3. Verschiedenes, Bekanntgaben

4. Anfragen, Anregungen


Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Samuel Haller
1. Stellvertreter Bürgermeister

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:30 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 20. Januar 2025


TAGESORDNUNG:

1. Bekanntgabe
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

2. Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Brummer aus dem Gemeinderat
- Feststellung von Hinderungsgründen nach § 16 Abs. 1 GemO

3. Nachrücken von Frau Andrea Keller für die LBU in den Gemeinderat
- Feststellung über das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen

4. Nachrücken von Frau Andrea Keller für die LBU in den Gemeinderat
- Verpflichtung nach § 32 Abs. 1 GemO

5. Ausscheiden von Herrn Brummer sowie Nachrücken von Frau Keller in den Gemeinderat
- Besetzung von Ausschüssen

6. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025

7. Ausschreibung des Stromkonzessionsverfahrens 2027-2047
-Durchführung des Vergabeverfahrens

8. Mittagsverpflegung Schulmensa
- Ausschreibung und Verpflegungskonzept

9. Haushaltsplan 2025
Beschluss Prioritätenliste

10. Bebauungsplan "Mühlstraße", Aldingen
-Vorzeitige Beendigung des Verfahrens

11. Veränderungssperre für das Gebiet "Mühlstraße", Aldingen
-Aufhebung der Veränderungssperre

12. Verschiedenes, Bekanntgaben

13. Anfragen, Anregungen


Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Samuel Haller
1. Stellvertreter Bürgermeister

Neue Volkshochschulkurse in Aldingen Meldung vom 20. Januar 2025

 

 
Was ist ein "Smart Home"? Das intelligente Zuhause einfach erklärt
Was ein Smart Home ist, lässt sich bereits anhand der Übersetzung des englischen Begriffes erahnen: Ein intelligentes Zuhause soll unter anderem Komfort, aber auch Sicherheit bringen und Kosten sparen. Wir erklären, was das genau beinhaltet. Einer der größten Vorteile liegt darin, dass Sie mit einem SmartHome Energie sparen können. Denn Ihr intelligentes Zuhause erkennt nicht nur, dass es die Heizung herunterdrehen sollte, wenn Sie Fernster offengelassen haben. Sie können auch jederzeit den Stromverbrauch Ihrer Geräte einsehen und Energie sparen, indem Sie beim Verlassen des Hauses viele Geräte automatisch ausschalten lassen.
AL11503C
Do, 13.03.2025, 19:00-20:30 Uhr
Bürgerhaus Aldingen, Aixheimer Str. 1
Leitung: Michael Esslinger
Ohne Gebühr
 
 
Nacht der Bibliotheken 2025
Nach der erfolgreichen Premiere 2023 ist die Gemeindebücherei Aldingen auch in diesem Jahr bei der bundesweiten Nacht der Bibliotheken dabei. Im Anschluss an die regulären Öffnungszeiten gibt es wieder die Gelegenheit, die Bücherei bei Musik, Snacks, Getränken und weiteren Programmpunkten von einer anderen Seite kennen zu lernen und in angenehmer und entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen.
AL20101
Fr, 04.04.2025, 18:00-18:45 Uhr
Gemeindebücherei, Aldingen, Hauptstr. 4
Leitung: Margarete Barth-Specht
Ohne Gebühr
In Zusammenarbeit mit der Gemeindebücherei Aldingen
 
 
Resilienz - Meine mentale Stärke!
„Das Leben verläuft nicht in einer geraden Linie!“
In unserem Leben werden wir ständig mit schwierigen Situationen und Problemen konfrontiert, leider herrscht nicht immer Sonnenschein. Manches davon bewältigen wir mit links, anderes reißt uns den Boden unter den Füßen weg. Doch was hilft uns, in solchen Momenten wieder aufzustehen und weiterzugehen? Hier kommt das Thema Resilienz ins Spiel – die Fähigkeit, auch in Krisenzeiten stark und handlungsfähig zu bleiben. Im Vortrag erfahren Sie, was Resilienz bedeutet, und warum sie so wichtig für unsere mentale Stärke ist. Die 7 Säulen der Resilienz werden vorgestellt und erklären, wie diese Prinzipien in Ihrem Leben wirken können. Es wird über Maßnahmen gesprochen, die gezielt Ihre Resilienz verbessern können, um auch in schwierigen Zeiten stabil zu bleiben.
AL30000CT: Abendseminar
Do, 10.04.2025, 19:00-20:00 Uhr
Bürgerhaus Aldingen, Aixheimer Str. 1
Leitung: Annette Reichmann, M. Sc.
Gebühr: 10,00 €
Anmeldung erforderlich
 
 
Orientalischer Tanz
Eingebettet in unseren Alltag, bleibt oft wenig Zeit uns zu entspannen und unseren Körper wieder richtig wahrzunehmen. Der orientalische Bauchtanz mit seinen unterschiedlichen Bewegungen stellt einen hervorragenden Ausgleich zu den meist einseitig belastenden Tätigkeiten des Alltags dar.
Bitte mitbringen: eng anliegende Gymnastikkleidung, Tuch für die Hüften
 
AL20900: Mittelstufe
15 mal dienstags, ab Di, 25.02.25
18:00-19:15 Uhr
Alte Schule Aldingen, Raum 2
Kleingruppe
Leitung: Sara Löhe
Gebühr: 105,00 €, Mitglieder: 100,00 €
AL20901: Fortgeschrittene
15 mal dienstags, ab Di, 25.02.25
19:30-20:45 Uhr
Alte Schule Aldingen, Raum 2
Kleingruppe
Leitung: Sara Löhe
Gebühr: 105,00 €, Mitglieder: 100,00 €
 
 
 
Schwimmkurs für Kinder
ab 6 Jahren
Über spielerische Übungsformen werden die Kinder systematisch an die passende Schwimmtechnik herangeführt. Während der fünfzehn Wochen, die der Schwimmkurs dauert, haben die teilnehmenden Kinder freien Eintritt zum Üben. Die Kursgruppe umfasst zwischen 5 und 8 Teilnehmende. Gegebenenfalls ist ein Trainingsgerät selbst mitzubringen. Bitte informieren Sie vor Kursbeginn die Volkshochschule oder die Kursleiterin über etwaige körperliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes. Die Kinder müssen ans Wasser gewöhnt sein und den Kopf vollständig unter Wasser tauchen können.
AL30276JK: Anfängerkurs
15 mal freitags, ab Fr, 21.02.25
13:15-14:00 Uhr
Hallenbad, Aldingen, Heubergstr. 35, Nebeneingang Ostseite, bei der Treppe
Kleingruppe
Leitung: Anne Unterhuber
Gebühr: 107,00 €
AL30278JK: Anfängerkurs
15 mal freitags, ab Fr, 21.02.25
14:00-14:45 Uhr
Hallenbad, Aldingen, Heubergstr. 35, Nebeneingang Ostseite, bei der Treppe
Kleingruppe
Leitung: Anne Unterhuber
Gebühr: 107,00 €
 
 
 
 
 
Blind Date mit einem Buch
„Blind Date mit einem Buch“ bedeutet: Buchauswahl einmal ganz anders. Normalerweise sticht zuerst das Cover ins Auge - aber ist im Buch immer drin, was außen suggeriert wird? Beim „Blind Date“ wird deshalb das Titelbild unter einer neutralen Verpackung verborgen, auf der lediglich das Genre und der erste Satz stehen. Ausgeliehen wird in der Bücherei, ausgepackt zu Hause. Lassen Sie sich überraschen! Die Aktion "Blind Date mit einem Buch" läuft vom 4. April bis 17. April.
AL20102
Gemeindebücherei, Aldingen, Hauptstr. 4
Leitung: Margarete Barth-Specht
Ohne Gebühr
In Zusammenarbeit mit der Gemeindebücherei Aldingen
 
 
 
 
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